Auf Grundlage der Bestimmungen im GKV-Modernisierungsgesetz (§ 295 SGB V Absatz 4) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtlinie zur EDV-Abrechnung (siehe Deutsches Ärzteblatt vom 28. November 2008, Heft 48, Seite A2614) veröffentlicht.
Demzufolge sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ab dem 1. Januar 2009, nur noch per EDV abzurechnen.
Ausnahmen und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt der KVNO bzw. der entsprechenden KBV-Richtlinie.