Start Kurzweiliges Betriebsvereinbarung zu Fehlzeiten

Betriebsvereinbarung zu Fehlzeiten

Nach Abschluss des neuen Tarifvertrags wird den Mitarbeiter von der Personalabteilung durch Aushang am Schwarzen Brett erläutert, wie der Passus "Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen" in der betrieblichen Praxis anzuwenden ist.

Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie: Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen dennoch gerne eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit bis dahin fertig.

Eigener Tod: Hier dürfen Sie immer mit unserem Verständnis rechnen, wenn:

1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr beabsichtigtes Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.

2. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, müssen wir Ihnen die Fehlzeiten zu unserem großen Bedauern vom Jahresurlaub abziehen.

Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silber- oder Goldene Hochzeit: Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet waren, können Sie froh sein, dass Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Eigener Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist nicht Ihr Verdienst.

Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist keine Arbeitsbefreiung vorgesehen - und auch nicht erforderlich. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

 


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